Claus Gefrörer

An die
1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch

Antrag zur folgenden Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil)

Die CSU-Fraktion beantragt in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluss zu fassen:

Der Markt Garmisch-Partenkirchen sieht von der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes (§ 2 Abs. 2 der Fremdenverkehrsbeitragssatzung) für die Kalenderjahre 2020 und 2021 ab.

Die Festsetzung und Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags soll für 2020 und 2021 ausschließlich auf Grundlage des einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinns erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzungsänderung der gültigen „Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags“ des Marktes Garmisch-Partenkirchen zu entwerfen und zur Beschlussfassung dem Marktgemeinderat vorzulegen.

Begründung

Die Bewältigung der Corona-Pandemie stellt eine enorme Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Die öffentliche Hand unternimmt große Anstrengungen, unternehmerische Strukturen und Betriebe, die „vor Corona“ erfolgreich gewirtschaftet haben, wirksam zu unterstützen. Bund und Land haben umfangreiche Zuschuss-, Kredit- und andere Hilfsprogramme auf den Weg gebracht – mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung, sprich der Bewältigung der durch Corona ausgelösten Rezession, und der Sicherung von Beschäftigung.

Der Markt Garmisch-Partenkirchen sollte nach Überzeugung der CSU Gemeinderatsfraktion eine wirksame Ergänzung der Unterstützungsmaßnahmen für unsere heimischen und hier insbesondere tourismusnahen Betriebe beschließen, deren finanzielle Größenordnung für den Haushalt des Marktes verantwortbar ist.

Beitragspflichtige Selbständige und Betriebe, die in 2020 und 2021 keine Gewinne erzielen, sollen in diesen Jahren keine Fremdenverkehrsbeitragsbelastung schultern müssen.

Regelungsinhalt der geltenden Fremdenverkehrsbeitragssatzung des Marktes

Der Markt erhebt nach der geltenden Fremdenverkehrsbeitragssatzung von Selbständigen und Gewerbebetrieben, denen Vorteile aus dem Fremdenverkehr im Gemeindegebiet erwachsen, einen Fremdenverkehrsbeitrag auf Grundlage des einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinns oder des steuerbaren Umsatzes innerhalb eines Kalenderjahres. Der Beitragspflichtige schuldet den höheren Betrag.

Das Krisenjahr 2020 ist erkennbar für viele tourismusnahe heimische Geschäftsbetriebe durch einen drohenden Jahresverlust gekennzeichnet – insbesondere, weil das Gästeaufkommen unserer Gemeinde aufgrund der Corona-Pandemie in 2020 voraussichtlich erheblich zurückgehen wird.

Nach derzeit geltender Beitragssatzung müssten beitragspflichtige Selbständige und Betriebe auch im Falle eines Jahresverlustes einen Fremdenverkehrsbeitrag zahlen, der sich auf Grundlage des erzielten steuerbaren Jahresumsatzes errechnet. Die Beitragsbelastung würde den Verlust des Unternehmens erhöhen und dessen Bestandssicherung erschweren. Dies gilt es zu verhindern.

Vermeidung einer Beitragslast im Verlustfall, Herabsetzung von Vorauszahlungen auf Antrag

Der Markt Garmisch-Partenkirchen sollte für 2020 und 2021 Fremdenverkehrsbeiträge ausschließlich auf Grundlage des einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinns erheben und auf eine bestandsgefährdende, umsatzabhängige Beitragserhebung für diese Jahre verzichten. Die Herabsetzung von Vorauszahlungen zum Fremdenverkehrsbeitrag sollten bei Glaubhaftmachung einer voraussichtlichen Verlustsituation in 2020 auf Antrag des Beitragspflichtigen auf € 0,00 gewährt werden.

Zielsetzung des CSU-Antrags

Die beantragte Unterstützungsmaßnahme dient dem Erhalt funktionierender selbständiger und gewerblicher Betriebe und somit der Sicherung heimischer Arbeitsplätze; die Maßnahme dient letztlich auch der Sicherung künftiger Steuer- und Beitragseinnahmen des Marktes nach Bewältigung der Corona-Krise.

Wir beantragen die Änderung der geltenden Fremdenverkehrsbeitragssatzung in der Weise, dass von der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes (§ 2 Abs. 2 der Fremdenverkehrsbeitragssatzung) für das Kalenderjahr 2020 und 2021 abgesehen wird.

gez.
Claus Gefrörer
für die CSU-Fraktion
im Marktgemeinderat Garmisch-Partenkirchen